
Die Auszahlung des „Bau“-Darlehens erfolgt in Teilbeträgen. Damit dies reibungslos und ohne unnötige Kosten geschieht, sollten die Details vorab mit der finanzierenden Bank abgestimmt sein.
Haben Sie Fragen hierzu? Sprechen Sie uns gern an!

Nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) werden
30 % der Vertragssumme fällig, wenn Eigentum an einem Grundstück übertragen werden soll, bzw. 20 % der Vertragssumme in den Fällen, in denen ein Erbbaurecht bestellt oder übertragen werden soll und jeweils mit den Erdarbeiten begonnen wurde.
Die restliche Vertragssumme gelangt wie folgt zur Auszahlung:
- 40 % nach Rohbaufertigstellung, einschließlich Zimmererarbeiten
- 8 % für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen
- 3 % für die Rohinstallation der Heizungsanlagen
- 3 % für die Rohinstallation der Sanitäranlagen
- 3 % für die Rohinstallation der Elektroanlagen
- 10 % für den Fenstereinbau, einschließlich der Verglasung
- 6 % für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten
- 3 % für den Estrich
- 4 % für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich
- 12 % nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe
- 3 % für die Fassadenarbeiten
- 5 % nach vollständiger Fertigstellung